Der Wirtschaftsförderverein im Kanton Solothurn
Dürfen wir davon ausgehen, dass Ihnen der freiheitliche, demokratische Rechtstaat ein Anliegen ist? Dass auch Sie mit Sorge zur Kenntnis nehmen, wie immer mehr Parteien und Verbände nicht mehr für unsere Schweiz einstehen?
Die Wirtschaftsförderung im Kanton Solothurn spielt für uns, den Passwang-Club, eine zentrale Rolle bei der Förderung von Wohlstand und Stabilität. Wir stemmen uns gegen einen Bevölkerungsrückgang, hohe Arbeitslosigkeit und mangelnden Investitionen. Durch gezielte wirtschaftliche Massnahmen können wir jedoch Arbeitsplätze geschaffen und die Lebensqualität verbessern. Lokale Unternehmen werden unterstützt, was wiederum neue Arbeitsplätze schafft und die Abwanderung junger Menschen reduziert.
Profiteure dieser Massnahmen sind vielfältig. Die lokale Bevölkerung profitiert direkt von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und einer verbesserten Infrastruktur. Unternehmen finden durch Förderprogramme und Investitionen ein günstiges Umfeld vor, um zu wachsen und zu prosperieren. Bildungseinrichtungen profitieren durch gesteigerte Investitionen in Aus- und Weiterbildung, was wiederum die Qualifikationen der Arbeitskräfte erhöht. Letztlich profitiert auch die öffentliche Hand durch höhere Steuereinnahmen, die in öffentliche Dienstleistungen reinvestiert werden können.
Machen Sie mit, helfen Sie uns unsere Heimat zu erhalten!
Der Passwang-Club
Der Passwang-Club ist eine Mischung aus Gönnervereinigung und Business-Club. Unser Verein bietet Ihnen eine Plattform, um mit interessanten Persönlichkeiten und Entscheidträgern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport in einem erstklassigen Umfeld über die Parteigrenzen hinweg in Kontakt zu kommen.
Dabei steht das Netzwerk im Vordergrund. Ob Sie selber einer Partei angehören oder nicht, spielt keine Rolle. Für die Mitgliedschaft ist vielmehr die Verpflichtung auf den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat ausschlaggebend.
Immer mehr politische Parteien sind orientierungslos und Heimatmüde. Sie verlassen die Ordnungspolitik, missachten wichtigste Grundsätze und unterwerfen sich sozialistischen Strömungen. Der Passwang-Club setzt diesen Tendenzen ein klares Konzept für die Zukunft unserer Heimat entgegen und fördert die ideelle Identifikation mit der Politik des Mittelstandes.
Dazu gehört eine bessere Ordnungspolitik mit weniger Steuern, Abgaben und Gebühren sowie weniger Einfluss des Staates. Der Ausbreitung der staatlichen Bürokratie ist der Riegel zu schieben, die demokratische Selbstbestimmung und das Eigentum sind zu stärken.
Der Passwang-Club wurde am 26. November 2010 im Restaurant Alpenblick (natürlich auf dem Passwang) gegründet. Bereits zur Gründungsversammlung durfte Prominenz aus verschiedenen Bereichen begrüsst werden.
Über die Partei- und Kantonsgrenzen hinweg zählen wir über 50 namhafte Persönlichkeiten zu unseren Club-Mitgliedern.
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Name und Sitz
Unter der Bezeichnung „Passwang-Club“ besteht eine Vereinigung von Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Sport und Politik. Der Beitritt steht natürlichen Personen und Unternehmungen offen, die sich für einen freiheitlichen und demokratischen Kanton Solothurn einsetzen. Der „Passwang-Club“ bildet einen Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Sitz des Vereins ist in 4500 Solothurn.
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Zweck
Die Vereinigung bezweckt einerseits Kontakte zwischen Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen mit Politikern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu knüpfen und anderseits die Bekanntmachung und Verbreitung des freiheitlichen und demokratischen Gedankengutes zu fördern.
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Mittel
Der Mitgliederbeitrag beträgt für Einzelpersonen 300 Franken, für Ehepaare 500 Franken und für Unternehmen 700 Franken pro Jahr. Diese Beiträge werden ausschliesslich einem Spezialfonds des Vereins zugeführt, welcher für besondere Aktionen, Unterstützung von Wahlen, Abstimmungen und grundsätzlich für alle Projekte bestimmt ist, die den politischen Einfluss der Schweizerischen Volkspartei (SVP) im Kanton Solothurn stärken.
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Mitgliedschaft
Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat. Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Zugehörigkeit zum „Passwang-Club“ darf Aussenstehenden nur auf ausdrückliche Einwilligung des einzelnen Mitgliedes bekannt gegeben werden.
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Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
– bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
– bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
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Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit per 31.12. möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor Jahresende an den Präsidenten gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.
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Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
– Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
– Festsetzung und Änderung der Statuten
– Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
– Beschluss über das Jahresbudget
– Festsetzung des Mitgliederbeitrages
– Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
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Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Dem Vorstand obliegen die gesetzlichen vereinsrechtlichen Aufgaben. Insbesondere ist er für die Gestaltung des Vereinslebens verantwortlich. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
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Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt alle zwei Jahre zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren.
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Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn 60 Prozent der Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als 60 Prozent aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als 60 Prozent der Mitglieder anwesend sind. Ansprüche des einzelnen Mitgliedes gegenüber dem Verein bestehen weder bei Austritt noch bei Vereinsauflösung. Im Falle der Vereinsauflösung fällt das gesamte Vereinsvermögen an die SVP des Kantons Solothurn.
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Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 26. November 2010 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Mümliswil-Ramiswil, 26. November 2010
Der Vorsitzende:
Heinz Müller, Vizepräsident
Der Protokollführer:
Roman S. Jäggi, Sekretär